Testament und Erbvertrag

Nachfolgend wird auf einige häufig wiederkehrende Fragen zum Thema Testamentsgestaltung eingegangen: 

Wie errichte ich ein Testament?

Nach deutschem Recht ist zunächst zwischen dem Einzeltestament und dem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag zu unterscheiden. Der Unterschied zwischen einem Einzeltestament und einer gemeinschaftlichen Erbregelung betrifft die Abänderbarkeit. Einzeltestamente können jederzeit geändert werden, wohingegen sich aus gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen Bindungen ergeben, die nicht oder jedenfalls nicht heimlich abgeändert werden können. 

Ein Einzeltestament kann eigenhändig oder in notarieller Form errichtet werden. 

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament ebenfalls eigenhändig errichten. Sonstige Personen, insbesondere nicht verheiratete Paare, können gemeinschaftliche Erbregelungen nur beim Notar treffen. 

Wo wird mein notarielles Testament aufbewahrt?

Notarielle Erbregelungen, egal ob Testamente oder Erbverträge, werden in einem digitalen Register eingetragen (Zentrales Testamentsregister) und bei Gericht verwahrt. So ist sichergestellt, dass die Erbregelung nach dem Tod in jedem Fall eröffnet wird. 

Was sind die typischen Testamentskonstellationen?

Über die Testamentsgestaltung lassen sich ganze Sammelwerke schreiben. Einige Konstellationen und Begriffe tauchen jedoch immer wieder auf:

Berliner Testament: Ehegatten mit gemeinsamen Kindern errichten häufig ein Berliner Testament. Dort ist geregelt, dass der überlebende Ehegatte zunächst das ganze Vermögen erbt. Die Kinder erben erst nach dem Tod des Überlebenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Kinder auch nach dem Tod des ersten Ehegatten schon Pflichtteilsansprüche geltend machen könnten. Außerdem muss geregelt werden, ob der überlebende Ehegatte das Recht haben soll, an der Erbeinsetzung der Kinder etwas zu ändern. 

Geschiedenen-Testament: Beim Geschiedenen-Testament wird ein Kind als Erbe eingesetzt. Zugleich soll verhindert werden, dass der andere Elternteil (der Ex-Partner) Zugriff auf dieses Erbe erhält. Stichworte sind: Entzug der Vermögenssorge, Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft. 

Patchwork-Testament: Beim Patchwork-Testament sind verschiedene Konstellationen denkbar. Im Vordergrund stehen häufig die Absicherung des neuen Partners gegen die Kinder aus früheren Beziehungen und die Verteilung des Vermögens auf die Kinder. Denkbar sind ganz verschiedene Begehren: von „jeder vererbt an seine Kinder“ bis „alle Kinder sind gleich“. Patchwork-Testamente sind häufig juristisch anspruchsvoll, da die Pflichtteilsansprüche der Stiefkinder häufig als Problem angesehen werden. 

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