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Ehe & Scheidung

Notare in Aachen

Beratung zu Ehevertrag & Scheidung

An die Eheschließung knüpfen sich vielfältige Rechtsfolgen: Das Güterrecht kann eine wirtschaftliche Beteiligung des Ehegatten am eigenen Vermögen zur Folge haben. Das Unterhaltsrecht begründet Leistungspflichten zugunsten des Ehegatten, die mitunter weit über die Dauer der Ehe hinausgehen. Und das Recht des Versorgungsausgleichs schafft eine Beteiligung des Ehegatten an den während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten. Daneben hat die Eheschließung auch steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen.

Für die Ehegatten ist es sinnvoll, sich mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Denn mitunter entsprechen die gesetzlichen Ehefolgen nicht den Interessen der Ehegatten. Dies ist häufig der Fall bei Unternehmerehen oder Patchwork-Konstellationen sowie bei Ehen mit Auslandsbezug. Hier kann der Abschluss eines Ehevertrags angezeigt sein. Vielfach kann es auch sinnvoll sein, nur bestimmte Folgen der Eheschließung zu modifizieren, etwa die güterrechtliche Behandlung von Erbschaften eines Ehegatten.

Wegen der besonderen Bedeutung der rechtlichen Ehefolgen für beide Ehegatten können Regelungen hierzu zumeist nur vor einem Notar getroffen werden. Unsere wichtigste Aufgabe ist es dabei, Ihnen zuzuhören und mit Ihnen zu erörtern, welches Ehemodell Sie anstreben. Darauf aufbauend beraten wir Sie persönlich über Gestaltungsmöglichkeiten in einem Ehevertrag, wobei wir als Träger eines öffentlichen Amtes stets unabhängig und unparteilich sind.

Auch im Trennungsfall oder im Vorfeld einer Scheidung besteht die Möglichkeit, einvernehmliche Regelungen zur Auseinandersetzung des gemeinsamen (Immobilien-)Vermögens und zu den gesetzlichen Ehefolgen zu treffen. Solche Eheverträge werden auch Scheidungsfolgenvereinbarungen genannt und bedürfen regelmäßig der notariellen Beurkundung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können etwa verbindliche Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung und zum Güterrecht niedergelegt werden. Scheidungsfolgenvereinbarungen sind dabei häufig geeignet, Gerichts- und Anwaltskosten zu sparen.

 

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