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Notarkosten beim Immobilienkauf

mit Beispielrechnung

Notarkosten für Immobilienkaufverträge sind gesetzlich festgelegt

Die Notarkosten für einen Immobilienkaufvertrag sind für alle Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt. Maßgeblich sind dabei der Wert des Geschäfts und die vom Notar vorzunehmenden Tätigkeiten. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.  Die Kosten für einen typischen Immobilienkauf sollen anhand des folgenden Beispiels veranschaulicht werden. Unsere Fachmitarbeiter sind gerne bereit, Ihnen die zu erwartenden Notarkosten vor der Beurkundung auszurechnen. 

Beispielrechnung: Notargebühren bei Immobilienkauf

Gegenstand des Kaufvertrages ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen, z.B. der Einholung der Verwalterzustimmung und der Ablösung einer alten Grundschuld für die Bank des Verkäufers beauftragt. Der Notar versendet eine Mitteilung über die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, nachdem die Verwalterzustimmung eingegangen ist, der Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor Insolvenzrisiken geschützt wurde und die Lastenfreistellung gesichert ist. Er überwacht auch die Eigentumsumschreibung, damit der Verkäufer sein Eigentum nicht vor Eingang des Kaufpreises bei ihm verliert.

Kosten des Käufers

Bei einem Kaufpreis von 290.000 € fallen für den Käufer folgende Kosten an:

a) für den Entwurf und die Beurkundung des Vertrages und die rechtliche Beratung eine doppelte Gebühr nach KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von 1.170,00 €.

b) für den Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) eine halbe Gebühr nach KV Nr. 22110 GNotKG in Höhe von 293,00 €.

c) für die Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 293,00 €.

Hinzukommen Auslagen für den einzuholenden Grundbuchauszug (ca. 8,00 €), für Porto und Telekommunikation (ca. 20,00 €), für Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) (ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10,00 €), sonstige Auslagen in tatsächlicher Höhe, sowie die derzeit geltende Umsatzsteuer.

Im Beispielsfall belaufen sich die Kosten für den Käufer somit auf 1.755,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Dies entspricht etwa 0,7 % des Kaufpreises. 

Kosten des Verkäufers

Sind im Zeitpunkt des Verkaufs noch Darlehensverbindlichkeiten des Verkäufers offen, müssen diese in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Die abzulösende Bank des Verkäufers stellt in diesem Fall dem Notar Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld. Für die Beachtung dieser Treuhandauflagen entsteht eine halbe Gebühr nach KV Nr. 22201 GNotKG. Geschäftswert ist der Ablösebetrag. Bei einem angenommenen Ablösebetrag von 50.000 € beträgt diese Treuhandgebühr 82,50 € zzgl. Umsatzsteuer. Alle Kosten, die alleine auf die Löschung der eingetragenen Grundschuld zurückgehen, sind dabei vom Verkäufer zu tragen. Das kann neben der Treuhandgebühr auch die anteilige Vollzugsgebühr gem. Ziffer 1 b) betreffen. 

Grundschuldbestellung zur Finanzierung des Kaufpreises

Fortsetzung des Beispiels

Zur Finanzierung des Kaufpreises für die Eigentumswohnung wurde mit einem Kreditinstitut ein Darlehensvertrag geschlossen, da neben den vorhandenen Eigenmitteln insgesamt weitere 200.000 € benötigt werden. Zur Sicherung des Darlehens ist der Bank an der Eigentumswohnung eine vollstreckbare Grundschuld in gleicher Höhe zu bestellen.

a) Für die Beurkundung der Grundschuld entsteht eine volle Gebühr nach KV Nr. 21200 GNotKG in Höhe von 870,00 €.

b) Je nach Sachverhalt können zusätzliche Gebühren anfallen. Nimmt der Notar beispielsweise im Auftrag der Bank die für diese bestimmte Ausfertigung der Grundschuldurkunde entgegen oder lässt er sich vor Herausgabe der Urkunde bestätigen, dass die Bank sich an die in der Sicherungsabrede enthaltenen Beschränkungen bei der Verwendung der Grundschuld hält, so entsteht eine 0,5-Betreuungsgebühr gem. KV-Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 261,00 €.

Für die Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 4,50 €. Hinzu kommen die Auslagen für Telefon und Porto, sonstige Auslagen, sowie die derzeit geltende Umsatzsteuer.

Gebührenrechner

Unsere Fachmitarbeiter sind gerne bereit, Ihnen die zu erwartenden Notarkosten vor der Beurkundung auszurechnen. Einen Gebührenrechner, mit dessen Hilfe Sie sich selbst einen Überblick über die zu erwartenden Gebühren verschaffen können, finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer: 

www.notar.de » gebührenrechner
 

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