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Haus- und Wohnungskauf

Notare in Aachen

Beurkundung und Beratung zu Grundstücks- und Wohnungskauf

+++ Aktuelles zum sog. Verbot der Bildung von Wohnungseigentum +++

 

Haus- und Wohnungskauf

Bei der Veräußerung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist die Beteiligung des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Damit trägt der Gesetzgeber der besonderen Bedeutung dieser Geschäfte Rechnung. Denn durch die Vorbereitung und Beurkundung des Kaufvertrags sorgen wir dafür, dass Käufer und Verkäufer eine rechtlich ausgewogene Vereinbarung treffen. Und nach dem Vertragsschluss stellen wir sicher, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Immobilie nur hergibt, wenn er auch die jeweils versprochene Gegenleistung erhält.

Unser Anspruch ist es dabei, Sie stets umfassend zu beraten. Wenn etwa Ehe- oder Lebenspartner gemeinschaftlich eine Immobilie erwerben, besteht nämlich häufig weiterer Klärungsbedarf: Wie soll mit unterschiedlich hohem Eigenkapital oder Geldzuwendungen der Eltern eines Partners umgegangen werden? Haftet die erworbene Immobilie für zukünftige Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen? Was passiert mit der Immobilie im Trennungs- oder Todesfall? Zögern Sie nicht, uns auf Ihre individuelle Situation anzusprechen. Die Beratung ist beim Notar immer inklusive!

Jeder Grundstücks- oder Wohnungskauf wird bei uns durch einen festen Fachmitarbeiter oder eine feste Fachmitarbeiterin betreut. Hierdurch gewährleisten wir, dass Ihnen von der Vorbereitung des Vertragsentwurfs bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrags stets ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Sie haben es eilig? Wir wissen, dass gerade bei Grundstücksgeschäften die zügige Durchführung von besonderer Bedeutung ist. Durch unser starkes Team können wir eine kurzfristige Vorbereitung und Abwicklung des Vertrags sicherstellen. Bitte weisen Sie uns auf die besondere Eilbedürftigkeit hin.

Das zu verkaufende Grundstück befindet sich nicht in Aachen? Kein Problem! Bei uns können Sie Kaufverträge über Immobilien im gesamten Bundesgebiet schließen.

Beachten Sie gern auch unseren detaillierten Ratgeber zum Haus- und Wohnungskauf: 

Ratgeber: Haus- und Wohnungskauf | Kaufvertrag

 

 

Haben Sie Fragen zu den Notarkosten? Die Kosten der Notarinnen und Notare sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz bundeseinheitlich festgeschrieben. Wir haben Ihnen eine Beispielrechnung der Notarkosten beim Immobilienkauf mit weiteren Erläuterungen und Link auf den Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer hinterlegt. 

Hier finden Sie zudem Infobroschüren und Datenblätter zum Hauskauf und Wohnungskauf

 

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