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Erbe & Schenkung

Notare in Aachen

Testamentarische Beratung


+++ Aktuell zu Vererbung / Schenkung: Ab 2023 höhere Steuerlast für Vererbung / Schenkung von Immobilien +++ 

 

Ihre Vermögensnachfolge

Wer Vermögen aufgebaut hat, wird sich früher oder später mit der Frage auseinandersetzen, was langfristig mit diesem Vermögen geschehen soll. Dabei ist es in jedem Fall sinnvoll, die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten in die Hand zu nehmen. Die gesetzliche Erbfolge führt nämlich zumeist nicht zum angestrebten Ergebnis. Bei der Planung der Vermögensnachfolge stehen häufig die Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners sowie die reibungslose Übergabe des Vermögens in die nächste Generation im Vordergrund. Diese Ziele können bereits zu Lebzeiten („Schenkung mit warmer Hand“) oder mit den Mitteln des Erbrechts erreicht werden.

Die Wahl des „richtigen“ Wegs der Vermögensnachfolge wird dabei häufig durch steuer-, pflichtteils- oder unterhaltsrechtliche Gesichtspunkte beeinflusst. In vielen Fällen, etwa bei Unternehmensvermögen, bei Auslandsberührung oder in Patchwork-Konstellationen, ist die vorherige Auseinandersetzung mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sogar unverzichtbar.

Wir stehen Ihnen in Fragen der Vermögensnachfolge zur Seite. Unser Anspruch ist es, zusammen mit Ihnen den „richtigen“ Weg zu finden. Hierzu nehmen wir uns stets die Zeit für eine persönliche Beratung. Und durch die anschließende notarielle Beurkundung geben wir Ihnen die Sicherheit, dass das Beratungsergebnis auch dauerhaft Bestand hat.

Nach dem Erbfall

Nach einem Erbfall sind die Erben häufig mit ungewohnten Aufgaben konfrontiert: Die Erbfolge muss gegenüber dem Grundbuchamt, Banken oder anderen Stellen nachgewiesen werden. Gibt es mehr als einen Erben, muss das Erbe verteilt werden. Häufig sind zudem noch Vermächtnisse oder Auflagen zu erfüllen. Und unter bestimmten Umständen kann es angezeigt sein, den Erbteil als solchen an einen Miterben oder einen Dritten zu veräußern. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Regelung Ihres Erbes:

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder – in internationalen Erbfällen – eines Europäischen Nachlasszeugnisses kann kurzfristig bei uns beurkundet werden. Insoweit besteht eine parallele Zuständigkeit des Notars und des Nachlassgerichts; die hierfür anfallenden Gebühren unterscheiden sich nicht. Ebenfalls können wir alle für die Berichtigung des Grundbuchs oder Handelsregisters erforderlichen Schritte für Sie unternehmen. 

Gehört zum Nachlass Grundbesitz (Haus oder Eigentumswohnung) oder ein GmbH-Geschäftsanteil ist die Beteiligung des Notars zudem häufig unumgänglich. Denn in solchen Fällen bedarf die Erbauseinandersetzung der notariellen Beurkundung. Auch wenn Anteile an einem Unternehmen in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft Gegenstand einer Erbauseinandersetzung sind, bedarf es der Beteiligung des Notars. Zudem ist für die Übertragung eines Erbteils stets die notarielle Beurkundung erforderlich. 

Können sich die Erben über die Verteilung des Erbes nicht einigen, kann der Notar als neutrale Instanz eine Erbauseinandersetzung vermitteln und sogleich umsetzen. Dies kommt vor allem in Betracht, wenn zum Erbe Grundbesitz oder eine Unternehmensbeteiligung gehören. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob die notarielle Vermittlung der Erbauseinandersetzung im Einzelfall zweckmäßig ist. 

 

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